Die Einzelunternehmung

Lückentextübung

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Die Einzelunternehmung wird von betrieben, die das Eigenkapital allein aufbringt. Die Firma der kann Personen-, Sach-, Fantasiefirma oder gemischte Firma sein und muss den "eingetragene Kauffrau (e.Kfr.)" oder "eingetragener Kaufmann (e.K.)" tragen. Die Gründung erfolgt . Falls es sich um ein nach §1 HGB handelt und das Gewerbe in kaufmännischem Umfang betrieben wird, ist eine Eintragung in das erforderlich.
Da der Einzelunternehmer als alleiniger fungiert, ist die Eigenkapitalbasis durch das Betriebsvermögen des Unternehmers . Eine Erweiterung des kann nur durch die Nichtentnahme erzielter Gewinne und erfolgen. Auch den Möglichkeiten der sind bei der Einzelunternehmung enge Grenzen gesetzt, da sich die Beschränkung des Haftungskapitals auf das Vermögen einer Person nachteilig auf die auswirken kann. Der Einzelunternehmer haftet für die seines Unternehmens allein und unbeschränkt, das heißt mit seinem gesamten . Da der Einzelunternehmer alle allein übernimmt, steht ihm auch der gesamte zu, andererseits trägt er auch alle allein.
Der Einzelunternehmer ist alleiniger Inhaber, er hat infolgedessen auch alle . Er hat das alleinige Recht, im Innenverhältnis die Geschäfte zu führen () und das Unternehmen im Außenverhältnis gegenüber Dritten zu vertreten ().