Das Handelsregister

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Das Handelsregister ist ein amtliches aller Kaufleute. Es wird beim Registergericht des am Sitz des Unternehmens elektronisch geführt. Das Handelsregister soll die Öffentlichkeit über wichtige Sachverhalte und der Kaufleute und Handelsgesellschaften unterrichten.
§9 Abs.1 HGB: Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie die zum Handelsregister eingereichten Dokumente ist jedem zu gestattet.
Alle Daten eines Unternehmens werden bundesweit zentral in ein Unternehmensregister unter eingestellt. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, unter der alle publikationspflichtigen Daten eines bereitstehen.
Gliederung: Das Handelsregister wird in zwei Abteilungen geführt:
- für Einzelkaufleute und Personengesellschaften
- für Kapitalgesellschaften
Die Genossenschaften werden in ein spezielles eingetragen.
Die Anmeldung muss in öffentlich beglaubigter oder notariell beurkundeter Form erfolgen. Ebenfalls eingetragen wird z.B. die der Unternehmung.
Die Wirkung der Eintragung kann (deklaratorisch) oder (konstitutiv) sein. bedeutet, dass die Rechtswirkung schon mit Aufnahme des Handelsgewerbes eingetreten ist. Die Eintragung in das bezeugt die Tatsache lediglich. bedeutet, dass die Rechtswirkung erst mit der Eintragung in das Handelsregister eintritt. So wird der erst im Moment der Eintragung Kaufmann im Sinne des HGB. Die erzeugt die Rechtswirkung. Ist eine Tatsache im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht, muss ein Dritter sie gegen sich gelten lassen, auch wenn er sie nicht kannte ().